"Eine Vision ohne Aktion ist nur ein Traum;
Aktion ohne Vision eine Zeitverschwendung.
Eine Vision verbunden mit Aktion verändert die Welt"
Nelson Mandela
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des Kultusministeriums:
(Stand: 08.01.2021)
Wichtige Informationen zur erneuten Schulschließung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Homeschooling und Fernlernen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
• Fernunterricht wird erteilt, wenn Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nicht besuchen können, wenn das Gesundheitsamt eine Klasse bzw. eine Schule in Quarantäne schicken muss oder wenn es regional zu einer temporären Schulschließung kommen sollte.
• Die Schülerinnen und Schüler bekommen von der Schule Material zur Verfügung gestellt. Dieses wird von den Schüler/ -innen bearbeitet und zur Korrektur wieder an die Schule gegeben (Papierform oder auf Moodle hochgeladen).
• Die Kommunikationswege (Moodle, Jitsi, E-Mail, Telefon, analog in Papierform etc.) müssen von den Eltern mit dem Klassenlehrer abgestimmt werden.
• Die Teilnahme der Schüler/innen am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Eine Nichtteilnahme am Fernunterricht wird deshalb wie eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt. Sowohl Lehrer/innen als auch die Schüler/innen sind im Fernunterricht zu den üblichen Unterrichtszeiten erreichbar. Die festen online - Sprechzeiten erhalten Sie vom Klassenlehrer.
• Wir treffen uns morgens zu einer Klassenratsstunde (mit Anwesenheitskontrolle) und wechseln dann in offene Arbeitsformen mit entsprechenden online Sprechstunden mit Klassen-oder Fachlehrer (Klasse 5 -10).
• Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen. Dies gilt auch für den Fernunterricht. Unterrichtsinhalte des Fernunterrichts, die erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein.
• Schüler/innen, die im Fernlernen unterrichtet werden, dürfen zu Lernnachweisen in die Schule einbestellt werden, wenn alle Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden können und möglichst nicht im Klassenverband der Lernnachweis geschrieben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schulleitungsteam
Notbetreuungsformular (3) ab dem 22.02.2021
(Stand: 08.01.2021)